Adressänderung – schnell & ohne Behördengang
Nach einem Umzug muss Ihre neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Wir erledigen die Änderung für Sie – unkompliziert und schnell.
- Pflicht nach jedem Umzug
- Kennzeichen bleibt erhalten
- Ohne Wartezeit bei der Behörde
Vor Ort in Geesthacht
Persönliche Beratung im Büro
Digital einreichen
Unterlagen bequem online senden
Behördengang inklusive
Wir erledigen alles für Sie
WhatsApp-Support
Schnelle Hilfe per Chat
In drei Schritten zur Adressänderung
Anfrage senden
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – oder wählen Sie einen Termin vor Ort.
Wir prüfen & erledigen
Wir prüfen Ihre Unterlagen, melden uns bei offenen Fragen und übernehmen den Behördengang.
Fertig
Sie erhalten Ihre Papiere und auf Wunsch Ihre Kennzeichen – schnell und zuverlässig.
Das brauchen Sie für die Adressänderung
Halten Sie diese Unterlagen bereit – Fotos oder Scans genügen für die Online-Abwicklung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis mit neuer Anschrift oder Meldebescheinigung
- Bei Bezirkswechsel: eVB-Nummer und IBAN für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, falls wir für Sie handeln
Gut zu wissen
Eine Adressänderung muss nach dem Umzug unverzüglich gemeldet werden. Wechseln Sie dabei den Zulassungsbezirk, ist es eine Ummeldung – auch die übernehmen wir.
Adressänderung jetzt beantragen
Wählen Sie, ob Sie Ihre Unterlagen digital senden oder einen Termin in unserem Büro wünschen. Wir prüfen alles und melden uns schnell bei Ihnen zurück.
- Unterlagen sicher hochladen
- Rückmeldung mit allen nächsten Schritten
- Persönlicher Ansprechpartner
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir helfen gern.
Ja. Nach einem Umzug sind Sie verpflichtet, Ihre neue Anschrift zeitnah in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Nein. Ihr Kennzeichen bleibt bei einer Adressänderung erhalten.
Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, ist es eine Adressänderung. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, sprechen wir von einer Ummeldung.
Ja. Senden Sie uns die Unterlagen über das Formular, den Rest übernehmen wir.
Alles rund um die Zulassung
Neuzulassung
Neuwagen oder Importfahrzeug erstmals auf Ihren Namen zulassen. →
Ummeldung
Halterwechsel nach Fahrzeugkauf oder Umzug in einen anderen Bezirk. →
Wiederzulassung
Ein abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden – auf Wunsch mit neuem Kennzeichen. →
Abmeldung
Fahrzeug außer Betrieb setzen – schnell und mit Bestätigung. →
Wunschkennzeichen
Ihre persönliche Kombination reservieren und direkt prägen lassen. →